Aus Angst nicht zu lange warten

Auch bei elektiven Eingriffen den Zeitrahmen im Blick behalten

Ein Notfall ist dringlich und muss in der Regel sofort operiert werden. Eine Verschiebung ist nicht möglich. Bei einem elektiven – also planbaren – Eingriff ist das etwas anderes. In der Regel kann dieser verschoben werden. Allerdings sind dem Zeitrahmen auch hier Grenzen gesetzt, weisen die Ärzte der Sportklinik Hellersen hin. „Wir beobachten derzeit immer häufiger, dass Patienten erst sehr spät zu uns kommen, um sich operieren zu lassen“, berichtet Dr. Joachim Hagenah, Chefarzt für Endoprothetik an der Sportklinik Hellersen. Eine Verschiebung von ein paar Wochen oder auch Monaten sei in der Regel kein Problem. Mittlerweile falle jedoch auf, dass viele den Zeitraum durch die Angst vor dem Coronavirus bis auf das Äußerste ausreizen. Das kann auch Folgen haben. „Bei Hüftpatienten kann sehr langes Abwarten in Einzelfällen dazu führen, dass ein Teil der knöchernen Pfanne wegbricht und dann für den Einbau des künstlichen Gelenkes nicht mehr zur Verfügung steht“, erklärt der Chefarzt. Erst letzte Woche habe er wieder eine Patientin behandelt, bei der schon ein Stück der Pfanne des Hüftgelenkes abgebrochen war. Die Folge: Die Operation ist aufwändiger und der Patient benötigt ein anderes Implantat als bei einem rechtzeitigen Eingriff. „In diesen Fällen sind die Maßnahmen schon mit einer Wechseloperation zu vergleichen“, erklärt Dr. Hagenah.

Die Häufung solcher Fälle erinnert Dr. Hagenah an die Situation vor rund zehn Jahren. Durch die Veröffentlichung von Berichten, dass in Deutschland zu viel operiert werde, hätten auch damals sich viele Patienten zu spät für eine Operation entschieden. „Wenn eine erhebliche Schmerzzunahme festgestellt wird, ist das ein Zeichen, dass etwas nicht in Ordnung ist und dann sollte der Betreffende das auch dringend prüfen lassen“, rät Dr. Hagenah. 

Auch in anderen orthopädischen Bereichen kann der Aufschub der Behandlung den Erfolg der Therapie gefährden, bestätigt Privatdozent Dr. Sascha Beck, Chefarzt des Zentrums für Spezielle Gelenk- und Unfallchirurgie und nennt einige Beispiele. „Bei einem Riss der Sehnenkappe des Oberarmes – der Rotatorenmanschette – sollte die Behandlung immer zeitnah erfolgen. Der Sehnenschaden kann nur operativ behoben werden. Mit zunehmender Dauer des Schadens vergrößert sich der Sehnendefekt sukzessive. Das führt dazu, dass die operative Wiederherstellung der Sehne komplizierter wird, die Erfolgsaussichten der Operation schmälert oder im schlimmsten Fall eine Rotatorenmanschettenrekonstruktion nicht mehr möglich ist.“

Ähnlich verhalte es sich bei Knorpelschäden am Kniegelenk. „Auch diese sollten zeitnah behandelt werden. Bei einem Aufschub der Behandlung kann sich der Knorpelschaden vergrößern beziehungsweise auf den gegenüberliegenden Knorpel übergreifen. Dies hat zur Folge, dass die Erfolgsaussichten einer operativen Knorpeltherapie, insbesondere auch der Knorpelzelltransplantation, sinken. Im schlimmsten Fall ist eine Knorpeltherapie nicht mehr möglich. In beiden Fällen sollte daher die Behandlung so früh wie möglich erfolgen", fasst der Chefarzt zusammen.

Im Bereich des Rückens sind die Auswirkungen, wenn länger mit der Behandlung gewartet wird, ebenfalls sehr unterschiedlich. „Es gibt Behandlungsbilder, bei denen muss die Behandlung nicht sofort erfolgen, bei anderen wiederrum ist ein sofortiges Handeln besser“, sagt Dr. Stefan Nolte, Chefarzt der Konservativen Orthopädie. Bei einem Bandscheibenvorfall sei zum Beispiel entscheidend, wo dieser sitzt. Jeder frische Bandscheibenvorfall könne – je nachdem wo er sitze – dazu führen, dass ein Nerv beschädigt wird.

In der Regel macht sich in einem solchen Fall der Bandscheibenvorfall bemerkbar und strahlt in die Beine und Arme aus und der Patient hat starke Schmerzen. „In einem solchen Fall sollte natürlich nicht mit einem Arztbesuch gewartet werden. Denn der Nerv kann auch dauerhaft einen Schaden nehmen, wenn er nicht behandelt wird“, erklärt Dr. Nolte. Grundsätzlich sei es sehr unterschiedlich, ob eine Behandlung sofort erfolgen muss oder noch Zeit bleibe. Da ist sich der Chefarzt mit seinem Kollegen einig: „Es muss immer von Fall zu Fall entschieden werden.“

 

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